Alternativmedizinische Heilbehandlungen und Wissenschaftliche Anerkennung

Neben den wissenschaftlich anerkannten Heilbehandlungen der Schulmedizin gibt es alternativmedizinische Heilbehandlungen, deren Wirksamkeit nicht durch aufwändige wissenschaftliche Studien belegt ist, aber dennoch gerne von hilfesuchenden Patienten in Anspruch genommen wird.

Formelle Anforderungen an gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse:

Der Nachweis von gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen für eine Medikation oder medizinische Heilbehandlung bedarf für eine allgemeine Anerkennung der Vorlage von wissenschaftlichen Studienergebnissen, die nach den anerkannten Regeln und Grundsätzen wissenschaftlicher Forschung durchgeführt und ausgewertet wurden. Dabei ist im Regelfall erforderlich, dass eine randomisierte, placebokontrollierte Doppelblindstudie mit einer adäquaten statischen Auswertung vorliegt, die durch Veröffentlichung in den Diskussionsprozess der Fachwelt einbezogen worden ist (zum Beispiel BGH Urteil vom 02.10.2008 – IZR 51/06).

Die Durchführung der erforderlichen wissenschaftlichen Studien und Auswertungen, der Veröffentlichung und Durchführung des Diskussionsprozesses in der Fachwelt ist wirtschaftlich und zeitlich sehr aufwendig und in der Regel davon abhängig, dass ein oder mehrere Investoren dieses kostenintensive Verfahren durchführen. Fehlen Großinvestoren, werden die Studien meist nicht durchgeführt.

Entwicklung der alternativmedizinischen Heilbehandlungen seit dem 19. Jahrhundert:

Die Grundlagen vieler heute tatsächlich angewandten und angebotenen alternativmedizinischer Heilbehandlungen beruhen auf Erkenntnissen und Entwicklungen bereits aus dem 19. Jahrhundert, die in der Praxis weiterentwickelt wurden. Eine allgemeine wissenschaftliche Anerkennung hat es für viele der alternativmedizinischen Heilbehandlungen nicht gegeben, die den Anforderungen an den Nachweis einer gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnis entsprechen würden.

Wir weisen deshalb ausdrücklich darauf hin, dass es eine wissenschaftlich gesicherte Wirksamkeit z. B. der Osteopathie, Chiropraktik oder des Kinesio-Taping, belegt durch gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse aus anerkannten Studien und anerkannten Bestätigungen der medizinischen Fachwelt nicht gibt.

Für unsere angebotene Behandlungen sprechen die seit Jahrzehnten ausgesprochenen Empfehlungen von Patienten, Ärzten und Fachärzten. Für unsere angebotenen Behandlungen spricht auch, dass unsere Patienten oft so zufrieden sind, dass sie uns auch bei neuen anderen Beschwerden konsultieren. Hohe Patientenzufriedenheit und Empfehlungen führen aber nicht zu einer Anerkennung der Wirksamkeit unserer Behandlungen im wissenschaftlichen Sinne.

Wir bieten Ihnen an, dass Sie sich eine eigene Meinung darüber bilden, ob alternativ medizinische Heilbehandlungen Ihnen helfen oder auch nicht, indem Sie sich in unsere fachkundigen Hände begeben.

Fehlende wissenschaftliche Bestätigung von alternativmedizinischen Behandlungen:

Um Sie möglichst umfassend über die fehlende wissenschaftliche Anerkennung der Wirksamkeit z.B. der von uns angebotenen Osteopathie oder der Kinesiopathie zu informieren, haben wir beispielhaft Zitate aus kritischen Stellungnahmen für Sie zusammengestellt:

Professor Dr. Max Geiser befindet in der schweizerischen Ärztezeitung 2007, Seite 756 ff:

„Weder die Chiropraktik, noch die sogenannte manuelle Medizin haben bis heute den Beweis geliefert, ernsthafte, nicht spontan remittierende Affektionen des Bewegungsapparates beheben zu können und mehr zu leisten als alle übrigen Scheinbehandlungen der Alternativ- und Komplementärmedizin.“

In der kritischen medizinischen Betrachtung von Ernst, Pittler, Stevinson und White aus dem Jahr 2001 in „Praxis Naturheilverfahren“ erkennen Sie in dem Kapitel zur Chiropraktik an, dass es zumindest Anhaltspunkte für eine gewisse Wirksamkeit des Verfahrens bei bestimmten Rückenbeschwerden gebe, warnen aber:

„Zahlreiche andere Indikationen wurden mit Hilfe kontrollierter klinischer Studien untersucht. Die geringe Zahl der vorliegenden Daten und die im Durchschnitt geringe Studienqualität verhindern aber zuverlässige Schlussfolgerungen.“

Prof. Dr. Edzard Ernst kommt in der königlich britischen medizinischen Gesellschaft (JR Soc Med 2006; 99:192-196) bei den Krankheitsbildern Rückenschmerzen, Kreuzschmerzen, Nackenschmerzen, Kopfschmerzen, sonstige Schmerzzustände, Dysmenorrhö, Allergiene, Koliken bei Kleinkindern, Asthma etc. zu folgender ins Deutsche übersetzten Feststellung:

„Die Schlussfolgerung ist, dass wir keine überzeugenden Nachweise aus systematischen Übersichtsarbeiten gefunden haben, die nahe legen würden, dass die Wirbelsäulenmanipulation für irgendein Beschwerdebild eine empfehlenswerte Behandlung ist. In einigen Bereichen, in denen es an Primärdaten mangelt, könnten stringentere klinische Studien unseren Kenntnisstand verbessern.“

Tobias Renkawitz von der Orthopädischen Universitätsklinik Regensburg erklärte nach einer Analyse der aktuellen Studienlage zu Kinesio-Taping:

„Die wenigen qualitativ hochwertigen, vergleichenden Untersuchungen hätten einen gemeinsamen Tenor: Eine eindeutige Wirksamkeit von Kinesio-Tape als Einzelmaßnahme bei der Behandlung von Gelenk- und Muskelverletzungen lässt sich nicht nachweisen.“

Die Bundesärztekammer nimmt zur wissenschaftlichen Bewertung der Wirksamkeitsnachweise Osteopathischer Verfahren am 13.11.2009 wie folgt Stellung:

„Grundsätzlich ist festzustellen, dass einigermaßen zuverlässige Aussagen zur Wirksamkeit/Effektivität Osteopathischer Behandlungen nur zu wenigen Erkrankungsbildern vorliegen. Daraus ist insgesamt zu folgern, dass für die Anwendung bestimmter, hauptsächlich ‚parietaler‘ (= manualmedizinischer) und im geringeren Maß ‚viszeraler osteopathischer Techniken‘ Hinweise für die Wirksamkeit nach den Kriterien der evidenzbasierten Medizin vorliegen. Für ‚kraniosakral-osteopathische‘ Aspekte ist das nur sehr eingeschränkt der Fall. Angemerkt sei, dass viele Vertreter der ‚Osteopathie‘ den Anspruch erheben, die Wirksamkeit hänge von der Beherrschung aller drei Teilbereiche der ‚Osteopathie‘ durch den Therapeuten ab. Öffentlich zugängliche Publikationen zu Indikationen oder Effektivität einer solchen Herangehensweise fehlen jedoch.“

Zur Wissenschaftlichkeit wird weiter ausgeführt

„Bei den philosophischen Grundlagen der „Osteopathie“ bewegt man sich dagegen auf dem Gebiet der Weltanschauung, für die es keine Evidenz im naturwissenschaftlichen Sinne geben kann. Auf einer abstrakten Ebene sind aber einige dieser Annahmen (Bewegung, Fluss und Ganzheitlichkeit) durchaus mit unserem heutigen naturwissenschaftlich-ärztlichen Denken kompatibel. So sind Aspekte wie Bewegung und Ganzheitlichkeit essenzieller Bestandteil verschiedener medizinischer Fachdisziplinen (z. B. Allgemeinmedizin, Rehabilitation).“

Das zuletzt wiedergegebene Zitat ist deshalb besonders interessant, weil zwar zunächst von der Bundesärztekammer festgestellt wird, dass eine durch gesicherte Studien hinterlegte Wissenschaftlichkeit nicht vorliegt, aber gleichwohl einräumt:

„Auf einer abstrakten Ebene sind aber einige dieser Annahmen (Bewegung, Fluss und Ganzheitlichkeit) durchaus mit unserem heutigen naturwissenschaftlich-ärztlichen Denken kompatibel. So sind Aspekte wie Bewegung und Ganzheitlichkeit essenzieller Bestandteil verschiedener medizinischer Fachdisziplinen (z. B. Allgemeinmedizin, Rehabilitation).“

Das Feedback unserer Patienten zu unseren Behandlungen macht uns optimistisch, dass nach der erfreulichen Feststellung der Kompatibilität mit gefestigten medizinischen Fachdisziplinen durch die Bundesärztekammer die Wirksamkeit unserer Behandlungen bzw. die Unterstützung von Selbstheilungsmechanismen ganz oder teilweise auch eine gesicherte wissenschaftliche Erkenntnis werden kann, wenn anerkannte wissenschaftliche Studien durchgeführt würden.

Ob wir Ihnen helfen können, können Sie gerne auch ohne wissenschaftliche Studien für sich beurteilen.